Eine Einweisung in eine Klinik gegen den Willen der Patientin/des Patienten ist nur möglich, wenn akute Gefahr für das Leben der jeweiligen Person besteht. Bei Minderjährigen ist zudem die Zustimmung der Eltern notwendig.
Quelle: http://www.bzga-ernaehrung.de
Tags: Einweisung
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Letzte Änderung des Artikels: 2007-06-29 03:34
Verfasser des Artikels: Christoph Tischler
Revision: 1.41
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